Gemeinsam mit zwölf Verbänden tritt das Aktionsbündnis Agrarsozialwahl zur Wahl an!

 

Liebe Berufskolleginnen und Berufskollegen!

Im Mai 2023 steht bundesweit die Sozialwahl an. Das betrifft auch die SVLFG, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die dort Versicherten sind aufgefordert, aus ihren Reihen die Vertreter-Versammlung, das „Parlament“ der Versicherung, zu wählen. Dieses entscheidet über Beiträge, Leistungen und das Beratungsangebot zur Sozialversicherung. Es geht um viel!
Die Vertreter-Versammlung der SVLFG besteht aus drei Gruppen: den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SoFA), den Arbeitgeber:innen und den versicherten Arbeitnehmer:innen. Für jede Gruppe sind je 20 Vertreter:innen und je 20 Stellvertreter:innen zu wählen, insgesamt also 60 Personen plus 60 Stellvertreter:innen.


Unsere Kandidat:innen

Bisher dominieren der Deutsche Bauernverband und seine unterstützenden Verbände sowie der Arbeitgeberverband die Vertreter-Versammlung in der Gruppen SofA und Arbeitgeber:innen. Bei vielen der Beschlüsse, die von dieser Mehrheit gefasst werden, besteht in der Praxis große Unzufriedenheit.
Aus diesem Grund haben wir, zwölf landwirtschaftliche Verbände, uns zusammengetan: Wir kandidieren mit der Verbände-Liste „Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023“ (SofA), um die Stimme für eine gerechtere Agrarsozialpolitik an der bäuerlichen Basis zu erheben.



Was ist aktuell zu tun?


Nutzt eure Mitbestimmungsmöglichkeit und beantragt eure Wahlunterlagen. Dazu müssen bis Ende März 2023 die ausgefüllten Fragebögen der SVLFG zurückgeschickt werden.
Wichtig: Nur nach Rücksendung des Fragebogens erhält man persönliche Wahlunterlagen!
Details zur Wahl können unserem Flyer entnommen werden.

 

Für Fragen nutzt die kostenfreie Wahlhotline der SVLFG  unter
Tel. 0800 589 27 16
(Mo-Fr 8-16 Uhr) oder per Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de.


Sozialwahl bei der SVLFG. So wähle ich richtig!